Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Änderungen - Kann eine abgeschickte Stellenanzeige noch geändert oder ergänzt werden?

Nein. Nach der Gestaltung einer Stellenanzeige wird Ihnen eine Vorschau der Stellenanzeige gezeigt, deren Vollständigkeit und Richtigkeit Sie durch eine Freigabe bestätigen. Spätere Änderungen oder Ergänzungen können nur in Ausnahmefällen durch kandidatentreff.com vorgenommen werden.

Beendigung - Kann eine Stellenanzeige vor Ablauf beendet werden?

Ja. Durch Beenden Ihrer Stellenanzeige wird die Veröffentlichung sofort beendet und die Restlaufzeit geht unwiderruflich verloren. Bislang angefallene Kosten für die Stellenanzeige werden nicht erstattet.

Bezahlung - Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?

Mit Erhalt der Rechnung werden Sie gebeten, die Bezahlung per Banküberweisung vorzunehmen. Weitere Zahlungsarten stehen derzeit nicht zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie, dass etwaige Bank-, Überweisungs- oder Umtauschgebühren vom Rechnungsempfänger zu tragen sind.

Header (Extra) - Was ist unter der Option HEADER zu verstehen?

Mit der Option HEADER (nur für Stellenangebote) haben Sie die Möglichkeit, im Kopf der Detailansicht eine zentrierte Grafik einzubinden. Es handelt sich hierbei um eine kostenpflichtige Option.

Die maximale bzw. ideale Größe des HEADERS beträgt 560x120 Pixel (Breite x Höhe). Breitere oder höhere Grafiken werden unter Wahrung des Verhältnisses zwischen Breite und Höhe automatisch verkleinert. Außerdem darf die Dateigröße 300 kB nicht übersteigen.

Kategorie - In welche Kategorie gehört meine Stellenanzeige?

Beim Aufgeben einer Stellenanzeige können Sie eine Kategorie vorschlagen, in der Ihre Stellenanzeige veröffentlicht werden soll. Um jedoch eine einheitliche Einordnung der Stellenanzeigen in die unterschiedlichen Kategorien zu erreichen und damit die Auffindbarkeit der Stellenanzeigen zu erhöhen, wird die endgültige  Einordnung Ihrer Stellenanzeige durch unsere Redaktion vorgenommen.

Um die Auswahl der Kategorie zu vereinfachen, finden Sie nachstehend die Zuordnung von Berufsgruppen zu den verfügbaren Kategorien:

Patentanwälte - Nationale Patentanwälte (z. B. Deutsche Patentanwälte, Britische Patentanwälte, Französische Patentanwälte etc.) und Internationale Patentanwälte (z. B. European Patent Attorneys)

Rechtsanwälte - Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessensschwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht, und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz

Kandidaten - Ingenieure und Naturwissenschaftler (z. B. Physiker, Chemiker, Maschinenbauer, Elektrotechniker etc.) zur Ausbildung zum Patentanwalt, so genannte Patentanwaltsbewerber, jedoch AUCH Kandidaten- bzw. Kollegenarbeit während des Amtsjahrs in München

Büropersonal - Patentanwaltsfachangestellte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Fremdsprachensekretärinnen, Bürogehilfen, Schreibkräfte, Auszubildende für die vorstehend genannten Berufgruppen etc.)

Patentingenieure - Techniker, Ingenieure und Naturwissenschaftler mit Erfahrung im Gewerblichen Rechtsschutz, z. B. Patentingenieure, Patentreferenten, Patentberichterstatter, Patentzeichner, Patentrechercheure, Markenrechercheure etc.

Sonstige - Sonstige Fachkräfte rund um den Gewerblichen Rechtsschutz, die keiner der vorangehenden Kategorien zugeordnet werden können

Kosten - Wieviel kostet eine Stellenanzeige?

Die Stellenanzeige eines Arbeitgebers (Stellenangebot) und die Stellenanzeige eines Bewerbers (Stellengesuch) haben jeweils einen Grundpreis. Darüber hinaus können kostenpflichtige Extras (HEADER, LOGO, PREMIUM) zur Stellenanzeige gebucht werden, deren Kosten dann zu dem genannten Grundpreis hinzukämen. Diese Extras müssen jedoch nicht hinzugebucht werden, sind vielmehr optional. Die aktuellen Grundpreise und Zusatzkosten für Extras entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Logo (Extra) - Was ist unter der Option LOGO zu verstehen?

Mit der Option LOGO (nur für Stellenangebote) haben Sie die Möglichkeit, ein Firmen- oder Kanzleilogo in Form einer Grafik hochzuladen, das in der Kategorieansicht Ihres Stellenangebots, den Suchergebnissen und den Merkzetteln der Interessenten angezeigt wird, so dass sich Ihr Stellenangebot deutlich von den einfachen Stellenangeboten abhebt. Darüber hinaus erscheinen die LOGOs der jüngsten Stellenangebote auch auf der Startseite des Stellenmarktes, wobei die dort eingeblendeten LOGOs jeweils direkt mit dem zugehörigen Stellenangebot verlinkt sind. Es handelt sich hierbei um eine kostenpflichtige Option.

Die maximale Größe des LOGOs beträgt 100x100 Pixel (Breite x Höhe). Breitere oder höhere Grafiken werden unter Wahrung des Verhältnisses zwischen Breite und Höhe automatisch verkleinert. Außerdem darf die Dateigröße 300 kB nicht übersteigen.

Premium (Extra) - Was ist unter der Option PREMIUM zu verstehen ?

Grundsätzlich sind die Stellenanzeigen derart geordnet, dass die jüngeren vor den älteren Stellenanzeigen stehen. Mit der Option PREMIUM wird Ihre Stellenanzeige jedoch unabhängig von dem Tag seiner Veröffentlichung vor den einfachen Stellenangeboten gelistet und überdies in einem auffälligeren Design veröffentlicht. Des Weiteren erscheinen die jüngsten PREMIUM-Stellenanzeigen bereits auf der Hauptseite der Stellenangebote bzw. -gesuche unterhalb der Kategorien und auf der Startseite des Stellenmarktes. Es handelt sich hierbei um eine kostenpflichtige Option.

Push - Was passiert bei einem PUSH meiner Stellenanzeige?

Bei einem "Push" Ihres Stellenangebots  oder -gesuchs wird dessen Veröffentlichungsdatum aktualisiert, so dass Ihre Stellenanzeige wieder "weiter oben" in den Kategorien, auf den Merkzetteln und in den Suchergebnissen erscheint. Überdies wird die Stellenanzeige erneut in den Berufsnetzwerken geteilt.

Inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen der Stellenanzeige sind dabei nicht möglich. Die Laufzeit Ihrer Stellenanzeige wird hierdurch nicht verlängert. Folglich hat ein "Push" im Wesentlichen die Wirkung einer "Verlängerung" mit der Ausnahme, dass die Laufzeit eben nicht verlängert wird, weshalb die Kosten auch deutlich geringer sind.

Bei jeder Neuveröffentlichung oder Verlängerung einer Stellenanzeige ist die Push-Funktion zunächst deaktiviert, diese wird jedoch zwei Wochen später automatisch freigeschaltet, so dass der Inserent diese bei Bedarf bis zum Ende der Laufzeit einmal nutzen kann. Der Inserent wird über die Freischaltung per E-Mail informiert.

Artikel zur Einführung der Push-Funktion

Verlängerung - Was passiert bei Verlängerung einer Stellenanzeige?

Solange eine Stellenanzeige noch veröffentlicht ist, kann diese jederzeit um 90 Tage verlängert werden. Ist die Stellenanzeige jedoch bereits abgelaufen, so kann diese nur noch als Vorlage für eine neue Stellenanzeige verwendet werden.

Durch die Verlängerung "rutscht" die Stellenanzeige wieder nach oben in den Kategorien, den Suchergebnissen und den Merkzetteln, zumal der Tag der Verlängerung zum neuen Veröffentlichungsdatum wird. Bei gewählter Option LOGO erscheint das LOGO auch wieder auf der Startseite.

Die Restlaufzeit der Stellenanzeige bleibt erhalten. Beträgt die Restlaufzeit einer Stellenanzeige beispielsweise 15 Tage, so kommen bei Verlängerung 90 Tage hinzu, die Laufzeit der verlängerten Stellenanzeige beträgt dann 105 Tage.

Wichtig: Änderungen an der verlängerten Stellenanzeige sind nicht möglich, dafür ist die Verlängerung kostengünstiger als eine neue Stellenanzeige.

Vermittler - Welche Besonderheiten gelten für Personal- und Kanzleivermittler?

Ein Anliegen von kandidatentreff.com ist es, dem Leser einer Stellenanzeige die wesentlichen Informationen über die zu vergebende Stelle bzw. die Qualifikation des Stellensuchenden zu vermitteln. Die Selbstdarstellung eines eingeschalteten Personal- oder Kanzleivermittlers innerhalb einer Stellenanzeige ist diesem Anliegen abträglich, weshalb Vermittler auf entsprechende Ausführungen innerhalb der Stellenanzeigen verzichten müssen. Außerdem behält sich kandidatentreff.com das Recht vor, derartige Passagen kommentarlos aus der Stellenanzeige zu streichen oder die Stellenanzeige nicht zu veröffentlichen.

Die Angabe der Internetadresse des Personal- oder Kanzleivermittlers innerhalb einer Stellenanzeige oder in den Kontaktdaten ist untersagt, es sei denn, es wird die Internetadresse des Kunden des Personal- oder Kanzleivermittlers angegeben. Darüber hinaus stehen Personal- oder Kanzleivermittlern die Extras HEADER und LOGO beim Aufgeben einer Stellenanzeige nur dann zur Verfügung, wenn der HEADER oder das LOGO des Kunden des Personal- oder Kanzleivermittlers verwendet wird. Die Stellenanzeige muss ferner eine konkrete Stelle bzw. einen konkreten Bewerber betreffen, d. h. allgemeine Angaben hinsichtlich mehrerer angebotener Stellen o. ä. haben zu unterbleiben.

Sollten Sie als Personal- oder Kanzleivermittler Interesse daran haben, Ihre Dienstleistung auf kandidatentreff.com direkt zu bewerben, so könnte die Schaltung eines Werbebanners für Sie von Interesse sein. Beispiele für Werbebanner finden Sie in der rechten Spalte unserer Webseite. Für diesbezügliche Fragen steht wir Ihnen unter Kontakt gerne zur Verfügung.

Veröffentlichung - Wann und für wie lange wird die Stellenanzeige veröffentlicht?

Nachdem Ihre Stellenanzeige bei kandidatentreff.com eingegangen ist, wird diese einer Prüfung unterzogen. Entspricht die Stellenanzeige den Vorgaben gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so wird diese veröffentlicht. In der Regel können Sie mit der Veröffentlichung innerhalb eines Arbeitstages nach Eingang rechnen.

Die Veröffentlichungsdauer einer Stellenanzeige beträgt 90 Tage. Sie können Ihre Stellenanzeige jedoch auch vorzeitig beenden oder verlängern.

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